Stephan A. Gamm
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Presse
17.08.2018, 15:21 Uhr
Gamm: BUND nutzt Gefälligkeitsgutachten, um überhöhten Preis für Fernwärme zu rechtfertigen

Der BUND Hamburg hat heute erklärt, dass der Rückkauf des Hamburger Fernwärmenetzes auch zu dem mittlerweile nun deutlich überhöhten Mindestkaufpreis durch die Stadt möglich sei. Ein von der Bürgergenossenschaft Energienetz Hamburg und dem Verein GLS Treuhand in Auftrag gegebenes Gutachten würde dies belegen. Der Geschäftsführer des BUND erklärte hierzu, dass der angebliche Nutzen, den die Stadt aus dem Rückkauf der Fernwärme etwa bei Klimaschutz, Stadtentwicklung, Arbeitsplatzsicherung und Gesundheitsschutz generieren könne, die Zahlung des überhöhten Kaufpreises rechtfertigen würde. Einen Widerspruch zu den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung gebe es nicht. Selbst dann nicht, wenn der Wert des Netzes um mehr als 300 Millionen Euro niedriger liege.

Dazu erklärt Stephan Gamm, energiepolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Offenbar versuchen der BUND und seine Unterstützer mit letzten Mitteln, den Netzrückkauf doch noch zu ermöglichen. Abermals führen sie hierzu ein Gefälligkeitsgutachten derselben Beratungsgesellschaft an, die bereits 2013 im Vorfelde des Volksentscheides ein ähnliches Gutachten für den BUND zu den angeblich großen Vorteilen eines möglichen Netzrückkaufes erstellt hat. Viele der damals getroffenen Aussagen haben sich als dramatisch falsch erwiesen. Dass genau diese Gutachter nun darauf hindrängen wollen, bei der durch die Haushaltsordnung vorgeschriebenen Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse den Unternehmenswert nicht zu stark zu berücksichtigen, ist für ein Beratungshaus wenig seriös. Der BUND traut dem grünen Umweltsenator offenkundig keinen Millimeter mehr über den Weg und sieht seine Felle endgültig davon schwimmen. Mit diesem erneuten Gefälligkeitsgutachten hat sich der BUND endgültig als ernst zu nehmender Akteur in diesem gesellschaftspolitischen Prozess ins Abseits manövriert.“