Kurz vor Ablauf der Frist für die Stadt zur Ausübung der sogenannten „Call-Option“ zum Rückkauf der verbliebenen 74,9 % an der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH hat der Energiekonzern die Stadt Hamburg auf einen dadurch möglichen rechtlichen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht hingewiesen.

Dazu erklärt Stephan Gamm, energiepolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Senator Kerstan hat es in über drei Jahren nicht geschafft, ein wirtschaftlich überprüfbares Energiekonzept vorzulegen. Doch auch bei der Klärung aller rechtlichen Fragen scheint dieser Senat in einen Dornröschenschlaf gefallen zu sein. Eine dieser relevanten Fragen ist der mögliche Verstoß gegen das EU-Beihilferecht. Sollte Hamburg die Fernwärme zu dem deutlich überhöhten Betrag zurückkaufen, könnte dies als verbotene Beihilfe nach Artikel 107 AEUV gelten. In diesem Falle könnten die Verträge zum Kauf und zur Eigentumsübergabe für unwirksam erklärt und rückabgewickelt werden. Das bedeutet, die Untätigkeit dieses Senats gefährdet die Umsetzung des Volksentscheides und kann zu einer weiteren Verlängerung der schon seit Jahren bestehenden Planungsunsicherheit führen. Diese Unsicherheit kostet viel Geld, wird das alte Kraftwerk in Wedel noch viel länger am Netz lassen und die Klimaziele der Stadt letztendlich zum Scheitern bringen. Dass der Senat angesichts der Problematik mit dem EU-Beihilferecht jetzt überrascht scheint, ist absolut unprofessionell.“